Bei dieser "Feststellung" handelt es sich allerdings nicht - wie das Zitat bei Wikipedia suggeriert - um eine verbindliche Aussage des Bundesarbeitsgerichts oder gar ein Urteil, sondern eine telefonische Aussage des stellvertretenden Pressesprechers des Bundesarbeitsgerichts, der sich zu dieser Aussage gegenüber dpa hat verleiten lassen. Die Journalisten von dpa haben darauf, dass es sich um die Aussage des Pressesprechers gegenüber dpa handelt - anders als Wikipedia - allerdings in dem in fast allen Tageszeitungen nachgedruckten Beitrag hingewiesen. Die offensichtlich von der "Go slow" (Bummelstreik) Taktik inspirierte "flotte Aussage" des Sprechers hat nicht den Beifall aller Kolleginnen und Kollegen am Bundesarbeitsgericht gefunden und wird sich wohl kaum wiederholen. Höchste Gerichte äussern sich aus gutem Grunde nicht zu aktuellen juristischen Streitfragen durch Pressesprecher. Das Bundesarbeitsgericht trifft solche Feststellungen nämlich verbindlich durch die gesetzlichen Richter, also den zuständigen Senat mit drei Berufsrichtern in anhängigen Rechtsstreitigkeiten und nicht gegenüber der Presse, sondern den Parteien.
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitnehmer einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat (der betroffene Arbeitnehmer musste also nicht mit "ein bisschen langsamer atmen" behelfen); dies selbst dann, wenn er individuell empfindlicher ist und die Arbeitsschutzvorschriften bzgl. der Schadstoffe und Atemluft eingehalten sind, da es sich dabei nur um Mindestvorschriften handelt (so BAG vom 17.02.1998 - 9 AZR 84/97).
Nichts anderes gilt bei Hitze im Büro und den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Ein Leistungsverweigerungsrecht bei drohenden Gesundheitsschädigungen hat ein Arbeitnehmer sowieso, denn bei keinem Arbeitnehmer, auch Journalisten oder Pressesprechern nicht, sind Gesundheitsschäden im Gehalt included.
ggt;ggt;ggt; Mehr Infos, Richtlinien, rechtskräftige Urteile uvm auf Hitzefrei-fuer-Arbeitnehmer (de)
ggt;ggt;ggt; Interview in der Süddeutschen Zeitung zum Thema "Hitzefrei am Arbeitsplatz"
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte